Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung bietet Beratung und psychosoziale Betreuung vor, während und nach der Schwangerschaft (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) und im Schwangerschaftskonflikt nach Paragraph 219 Strafgesetzbuch (StGB).
Die Beratung ist streng vertraulich, weltanschaulich unabhängig, anonym und kostenfrei.
Kontaktaufnahme und Beratung sind telefonisch, per Mail oder im Chat möglich.
Termine können Sie auch über die Online-Terminvereinbarung Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung buchen. Den Link finden Sie unten stehend.
Angeboten werden
- Längerfristige Beratung und Begleitung
- Information über finanzielle Hilfen zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Elterngeld
- Unterstützung bei Behördenkontakten, Anträgen auf Leistungen mit Rechtsanspruch
- Information zu rechtlichen Fragen zum Beispiel Kindschaftsrecht, Mutterschutzgesetz, Elterngeldgesetz
- Vermittlung von Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung »Mutter und Kind«
- Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind
- Unterstützung bei Problemen mit Arbeit, Schul- und Berufsausbildung
- Gespräche im Rahmen von Pränataldiagnostik
- Gespräche vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratungsbescheinigung zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
- Sexualaufklärung und Verhütungsberatung
- Gespräche zur Familienplanung
- Beratung zur Vertraulichen Geburt
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Zur Antragstellung auf finanzielle Mittel bei der Bundesstiftung «Mutter und Kind«:- Personalausweis
- Mutterpass
- Kontokarte
- Nachweis über das Einkommen der letzten drei Monate
- Mietvertrag
- Unterlagen aus denen Belastungen hervorgehen, zum Beispiel Kredite
- Kindergeldnachweise und/oder Unterhaltsnachweise