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Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Artikel 3 II im Grundgesetz verankert.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Siegen-Wittgenstein hat den Auftrag, die Verwaltung sowohl intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung als auch extern für Sie als Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden. Ziele der Gleichstellungsarbeit sind beispielsweise eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf oder die Schaffung von gleiche Chancen der beruflichen Entwicklung.