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Datum: 30.10.2026

Vorlage für Sondersitzung zum Nationalpark Rothaarkamm
Landrat empfiehlt dem Kreistag ein »Ja« - unter klaren Bedingungen

Landrat Andreas Müller schlägt dem Kreistag vor, die Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen für einen Nationalpark Rothaarkamm grundsätzlich zu befürworten. Diese Befürwortung soll jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft werden. 

Landrat Andreas Müller schlägt dem Kreistag vor, die Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen für einen Nationalpark Rothaarkamm grundsätzlich zu befürworten. Diese Befürwortung soll jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft werden: Der Schutz des Naturraums darf nicht zulasten wichtiger Verkehrsprojekte gehen, den Kommunen müssen belastbare Mitwirkungsrechte eingeräumt werden und es darf keine nachteiligen Wirkungen für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angrenzender Flächen geben. Die Beschlussvorlage der Kreisverwaltung greift dazu die Forderungen aus Veranstaltungen, öffentlichen Debatten und den Räten der Städte und Gemeinden auf. Zudem schlägt der Landrat vor, die Zusagen des Landes in einem „Letter of Intent“ festzuhalten und ihnen damit mehr Verbindlichkeit zu geben. Die Vorlage zu einem möglichen „Nationalpark Rothaarkamm“ wird erstmals am 2. November im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft beraten. Die abschließende Diskussion findet in einer Sondersitzung des Kreistages am 13. November statt.

„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr genau zugehört: in Veranstaltungen, in Gesprächen und in den Räten unserer Städte und Gemeinden“, betont Landrat Andreas Müller. „Die Sorgen um die Route 57, um die L 719 und um die Mitsprache vor Ort nehmen wir ernst. Unser Vorschlag trägt den Bedenken von Unternehmen, Kommunen und Flächenbesitzern Rechnung.“ 

Einen breiteren und transparenteren Diskussionsprozess habe es in den vergangenen Jahrzehnten zu keiner politischen Frage in Siegen-Wittgenstein gegeben, ist Müller überzeugt. Er dankt allen, die sich eingebracht haben – von den Einsenderinnen und Einsendern von über 400 Fragen im Rahmen der Bürgerbeteiligung bis hin zu den Umfragen und Stellungnahmen von IHK und Handwerkskammer. „Diese Beiträge haben deutlich gemacht, welche Sorgen und Befürchtungen es gibt. Die Expertengruppen konnten diese rechtlich fundiert einordnen. Zugleich haben uns die Debattenbeiträge die Möglichkeit gegeben, Verfahren vorzuschlagen, die diesen Bedenken Rechnung tragen. Insbesondere ein Letter of Intent kann aus meiner Sicht ein Weg sein, um den Zusagen des Landes, die von einigen infrage gestellt werden, die erwünschte Verbindlichkeit zu geben.“

Für den Landrat ist klar: „Ein Nationalpark ist eine große Chance für unsere Region – für den Schutz unserer einzigartigen Natur, für den Tourismus und für die heimische Wirtschaft. Aber diese Chance darf nicht mit neuen Hürden für die Menschen hier erkauft werden. Deshalb sagen wir 'Ja zum Nationalpark' – aber nur, wenn das Land die dargelegten Voraussetzungen verbindlich zusagt.“

Vier zentrale Voraussetzungen

Die Zustimmung des Kreistages soll unter vier ausdrücklichen Vorbehalten stehen:

  • Keine Verschärfung bestehender Schutzvorgaben: Die künftigen Schutzzwecke und Schutzvorschriften des Nationalparks dürfen nicht über das hinausgehen, was für die einbezogenen FFH- und Naturschutzgebiete bereits heute gilt.
  • Vorrang für Route 57 und L 719: Der Streckenzug der Bundesstraßen B 508/B 62/B 62n zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth („57-verbinden“/„Route 57“) sowie der Aus- bzw. Neubau der L 719 zwischen Netphen-Walpersdorf und der Siegquelle dürfen durch den Nationalpark weder verhindert noch verzögert werden. Mögliche Trassen und Planungsräume sollen großzügig außerhalb des Nationalparks bleiben. Vom zuständigen Landesministerium erwartet der Kreis zudem eine nachweisbare Priorisierung und Beschleunigung dieser Projekte – mit Zeit- und Maßnahmenplänen sowie einer gemeinsamen projektbegleitenden Kommission.
  • Echte Mitsprache vor Ort: Die Städte und Gemeinden Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach und Netphen sowie der Kreis sollen in den Gremien des Nationalparks bei Entscheidungen, die ihre Belange unmittelbar betreffen, jeweils ein eigenes Vetorecht erhalten. Das geht über die Regelung im Nationalpark Eifel hinaus, wo lediglich ein kommunaler Ausschuss gemeinsam ein Vetorecht in Grundsatzfragen besitzt.
  • Schutz des Eigentums: Das Land soll zusichern, auf die Ausübung von Vorkaufsrechten und Enteignungen zu verzichten, soweit diese ausschließlich oder überwiegend der Erweiterung des Nationalparks dienen würden.

Darüber hinaus sollen die gemeinsam erarbeiteten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im gesamten Verfahren sowie bei der späteren Entwicklung des Nationalparks umfassend berücksichtigt werden – insbesondere beim Ausbau und Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur.

Rechtsgutachten schafft Klarheit – Letter of Intent soll Zusagen absichern

Grundlage der Bedingungen ist unter anderem ein Rechtsgutachten, das in Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und Kreistagsfraktionen in Auftrag gegeben wurde. Es kommt zu mehreren für die Region wichtigen Ergebnissen:

  • Die kommunale Bauleitplanung und die Planung von Windenergieanlagen in den von der Regionalplanung dafür festgesetzten Gebieten werden durch einen Nationalpark nicht negativ beeinflusst.
  • Neue Vorkaufsrechte zugunsten des Landes werden außerhalb der Grenzen des Nationalparks nicht begründet.
  • Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen kann unverändert fortgeführt werden.
  • Zusätzliche Erschwernisse für Straßenplanungen sind nur denkbar, wenn die Schutzzwecke des Nationalparks über die heute bereits geltenden Schutzziele hinausgehen.

Das Gutachten weist aber auch darauf hin, dass die bisherigen Zusagen des Landes rechtlich lediglich Absichtserklärungen sind. Genau hier setzt der Vorschlag des Landrates an: Er soll vom Kreistag beauftragt werden, mit dem Land einen Letter of Intent abzuschließen. Die Erwartungen der Region sollen damit nicht bei politischen Ankündigungen stehen bleiben, sondern schriftlich und durch konkrete rechtliche, planerische und organisatorische Maßnahmen untermauert werden. Da das Land zugesagt hat, einen Nationalpark nicht gegen den Willen der Region auszuweisen, setzt ein klar formuliertes Votum des Kreistages zugleich einen deutlichen politischen Rahmen.

Wirtschaftliche Effekte: Studie vor der endgültigen Entscheidung

In der bisherigen Debatte wurde mehrfach gefordert, die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Nationalparks genauer zu beleuchten. Erfahrungen aus anderen Nationalparks, insbesondere aus der Eifel, zeigen positive Entwicklungen etwa für Gastronomie, Hotellerie, Freizeitwirtschaft, Einzelhandel und Beschäftigung. Sie lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres auf Siegen‑Wittgenstein übertragen; eine belastbare Prognose ist erst möglich, wenn die Ausgestaltung des Nationalparks konkreter feststeht.

Der Landrat schlägt deshalb vor, parallel zum formellen Verfahren – aber ausdrücklich vor einem Beschluss über die Nationalparkverordnung – eine Studie zu den regionalökonomischen Effekten erarbeiten zu lassen. Im Fokus stehen Tourismus, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe sowie Beschäftigungs- und Einkommenseffekte. Das Studiendesign soll gemeinsam mit dem Land, den Kammern, Branchenverbänden sowie den Städten und Gemeinden entwickelt werden.

Unterschiedliche Positionen in den Kommunen

Auch die Beratungen in den Städten und Gemeinden sind in den Vorschlag eingeflossen. Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat den Kreistag am 15. Oktober 2026 aufgefordert, die Entscheidung zurückzustellen, bis für L 719, B 62 und Route 57 bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen. Die Stadtverordnetenversammlung Bad Berleburg hat sich gegen die Ausweisung in der beschriebenen Gebietskulisse ausgesprochen und unter anderem angeregt, die Route 57 gemeinsam voranzutreiben.

Der Beschlussvorschlag greift das gemeinsame Anliegen beider Kommunen auf, den wichtigen Verkehrsachsen Vorrang und Planungssicherheit zu geben. Er setzt dafür jedoch auf verbindliche Zusagen des Landes statt auf eine Zurückstellung der Entscheidung. Die Räte in Netphen (2. November), Erndtebrück (4. November) und Hilchenbach (11. November) beraten noch über eigene Voten.

Ein Signal – keine abschließende Entscheidung

Der Landrat stellt klar: Mit dem Beschluss des Kreistages ist noch kein Nationalpark ausgewiesen. Er ist ein Signal an das Land, das formelle Verfahren einzuleiten, für das das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuständig ist. Wann das Land dies beabsichtigt, ist noch offen. Im Verfahren wird ein Entwurf der Nationalparkverordnung unter Beteiligung von Kommunen und Interessenvertretungen – etwa aus Forst, Landwirtschaft, Jagd, Sport, Naturschutz und Tourismus – erarbeitet. Es folgen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung. Kreis und Kommunen können dann erneut über ein eigenes Votum entscheiden.