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Gilt die Mobilitätsgarantie auch für den Flexbus?

Im Rahmen der Nutzung der Flexbus-On-Demand-Dienste im vorliegenden Modellprojekt bis 31.12.2028 des Kreis Siegen-Wittgenstein sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, Abschnitt 11 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, ausdrücklich ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß Abschnitt 12 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen der Flexbus-On-Demand-Dienste des Kreises Siegen-Wittgenstein eine Verspätung ergibt und daher Anschlussverbindungen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden können, ausdrücklich ausgeschlossen.