Gibt es Enteignungen?
Die Einrichtung eines Nationalparks auf Flächen im Landeseigentum bedeutet keine Enteignung. Die Flächen verbleiben im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und damit weiterhin in öffentlicher Hand. Private Flächen können auf freiwilliger Basis eingebracht werden, eine rechtliche Grundlage für Enteignungen besteht nicht. In keinem der bisherigen deutschen Nationalparks kam es zu einer Enteignung.