Gibt es Ausnahmen im Einzelfall?
Ja. Auf Antrag kann der Kreis Siegen-Wittgenstein eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Prüfung erfolgt im jeweiligen Einzelfall.