Bleibt die Zuwegung zu bestehenden Windkraftanlagen für Errichtung und Wartung gesichert?
Bereits errichtete Windenergieanlagen genießen Bestandsschutz, das schließt die dafür notwendigen Zuwegungen ein. Bestehende Zufahrten würden bei der Abgrenzung des Nationalparks berücksichtigt.