Beratung Schulische Inklusion
Bei allgemeinen Fragen zur Organisation des Gemeinsamen Lernens wenden Sie sich an die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Inklusion (IKO) oder an die zuständige Schulaufsicht. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Inklusion sind in der Regel mittwochs und donnerstags im Kreishaus erreichbar.
Wünschen Sie systembezogene Beratung und Begleitung des Gemeinsamen Lernens, wenden Sie sich an die Fachberaterinnen für Inklusion (IFA). Die Fachberaterinnen für Inklusion sind in der Regel montags und mittwochs im Kreishaus erreichbar.
Die spezifische Beratung in den Bereichen „Prävention“ und „Individuelle Förderung“ im Vorfeld einer möglichen AO-SF-Antragstellung sowie die einzelfallbezogene Beratung im Gemeinsamen Lernen sind Aufgaben der neu geschaffenen Stelle „Fachberatung Prävention“.
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- Links zur Erklärung des Schulsystems in NRW und der Schulformen in verschiedenen Sprachen
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