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Wiederkehrende Prüfung von Heizöllagerungen

Beispielhaft sind hier Heizöl, andere Öle oder Chemikalien sowie Gülle oder Festmist zu nennen.
Betreiber von Anlagen, die neu errichtet oder geändert werden oder von denen nicht direkt erkennbare Verschmutzungen der Gewässer ausgehen können oder die aufgrund ihrer Größe ein bestimmtes Gefährdungspotential haben, sind verpflichtet einen Sachverständigen diese Anlagen prüfen bzw. wiederkehrend prüfen zu lassen. Der zuständigen Wasserbehörde ist der Nachweis der Mängelfreiheit vorzulegen.
Soweit eine Anlage im Rahmen der Prüfung ein Mangel bescheinigt bekommt, hat der Betreiber der Anlage den Mangel von einem Fachbetrieb beseitigen zu lassen. Ist ein erheblicher Mangel festgestellt worden, muss erneut ein Sachverständiger die Beseitigung des Mangels bescheinigen. Diese Bescheinigung ist ebenfalls der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.