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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sind erforderlich zum Schutz der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Es handelt sich dabei um Wassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen. Für bestimmte Schutzgebiete gelten Wasserschutzgebietsverordnungen, in denen gestaffelt Einschränkungen und Verbote zur Verhinderung von Verschmutzungen des Trinkwassers festgesetzt sind.
Zuständig für die Überwachung der Gebiete sowie die Erteilung von Genehmigungen und Befreiungen von den Festsetzungen der Verordnungen ist die Wasserbehörde. Die Wassergewinnungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung werden von verschiedenen Wasserverbänden betrieben. Neben dem Wasserverband Siegen-Wittgenstein, der die Versorgung des größten Teiles des Kreisgebietes sicherstellt, bestehen zehn kleinere Wasserbeschaffungsverbände.