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Wasserentnahme (Grund- und Bachwasser)

Eine Bachwasserentnahme mittels Pumpe ist nicht zulässig. Bei niedrigem Wasserstand würde bei unkontrollierter Entnahme durch zahlreiche Anwohner zu viel Wasser entnommen und damit das Gewässer geschädigt.
Im begründeten Einzelfall sind jedoch Entnahmen möglich.