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Angelegenheiten des EU-Beihilferechts

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist sowohl Empfänger als auch Geber von Beihilfen in vielfältiger Form. Soweit es sich um Beihilfen an Unternehmen handelt, sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Beihilfen dazu geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Wettbewerb zu verfälschen.

Das Amt für Beteiligungen prüft für die jeweils zuständigen Organisationseinheiten der Kreisverwaltung die Zulässigkeit der Beihilfegewährungen, daneben pflegt das Amt für Beteiligungen ein Register für die sogenannten De-Minimis-Beihilfen, die der Kreis Siegen-Wittgenstein von übergeordneten Stellen erhält, um die Einhaltung von Förderhöchstbeträgen überwachen zu können.