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Beratung bei Kindeswohlgefährdung

Sie sorgen sich um das Wohl eines Kindes, sind sich aber nicht sicher, ob die Beobachtungen, die Sie gemacht haben, auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten?

Das Jugendamt bietet Ihnen bei der Einschätzung von Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung umfassende Beratung durch eine erfahrene Fachkraft an. Ziel ist es, Ihnen im Einzelfall Handlungssicherheit und Orientierung zu vermitteln und mit Ihnen gemeinsam Handlungsoptionen zu entwickeln, um das Kind/den Jugendlichen wirksam vor Gefahren zu schützen.

Einen Anspruch auf eine so genannte 8b-Beratung durch eine erfahrene Fachkraft haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Das Angebot richtet sich unter anderem an:

  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Tagesmütter und Tagesväter,
  • Lehrerinnen und Lehrer,
  • Familienhebammen / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, -pflegerinnen,
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter in einem Verein,
  • Ausbilderinnen und Ausbilder

Kontakt

Mail: 8b-beratung@siegen-wittgenstein.de

Telefon: 0271 333-1332

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Flyer »Kinder wirksam schützen«.

Bei akuten Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich innerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung bitte unmittelbar an die Rufnummer 0271 333-1332 und außerhalb des Öffnungszeiten unter der Rufnummer 110 an die Polizei.