Kfz - Zuteilung Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen tragen grüne Schrift auf weißem Grund. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind i.d.R. von der Kfz-Steuer befreit. Sie sind aber streng zweckgebunden. Deshalb dürfen Sie z.B. nicht mit Ihrem Pferdeanhänger Holzbalken transportieren.
Die wichtigsten Fahrzeuggruppen, die grüne Kennzeichen führen dürfen, sind
- Anhänger für Sportzwecke
- Anhänger Arbeitsmaschine
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Zugmaschinen/Traktoren (ausgenommen Sattelzugmaschinen) für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
- Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und humanitären Vereinen
Ausführliche Informationen hält das Hauptzollamt für Sie bereit.
Sie können bei der Zulassung grüne Kennzeichen beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Zollamt, das die Steuerfreiheit genehmigt.
Sollte diese Genehmigung nicht erfolgen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorsprechen, um die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen auf schwarz abändern zu lassen.
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.