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Kfz - Namensänderung z.B. durch Heirat

Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat. Die Änderung des Namens bei Personen ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzutragen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Ausweis mit Heiratsurkunde

Hinweis: Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb von Kreis Siegen-Wittgenstein).

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II erst bei der Bank angefordert werden: https://kfz-ial.siegen-wittgenstein.de

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.