Kfz - Namensänderung z.B. durch Heirat
Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat. Die Änderung des Namens bei Personen ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzutragen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Ausweis mit Heiratsurkunde
Hinweis: Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb von Kreis Siegen-Wittgenstein).
Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II erst bei der Bank angefordert werden: https://kfz-ial.siegen-wittgenstein.de
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.