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Kfz - Namensänderung z.B. durch Heirat

Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat. Die Änderung des Namens bei Personen ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzutragen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Ausweis mit Heiratsurkunde

Hinweis: Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb von Kreis Siegen-Wittgenstein).

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II erst bei der Bank angefordert werden: https://kfz-ial.siegen-wittgenstein.de

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.