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Baulasten

Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt das Baulastenverzeichnis für alle Kommunen im Kreisgebiet außer für Ortsteile, die zur Stadt Kreuztal, Stadt Netphen und der Stadt Siegen gehören. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes für einen Nachbarn etc. zu ermöglichen. Das ist z.B. dann geboten, wenn das Grundstück, das bebaut werden soll, nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt und die Zufahrt über ein anderes Grundstück erfolgen soll. Damit das Bauvorhaben zulässig ist und eine Genehmigung erhalten kann, müsste der Eigentümer des Grundstücks, über das die Zufahrt erfolgen soll, öffentlich-rechtlich erklären, dass er das Befahren seines Grundstücks über eine zu definierende Zufahrt duldet und diese zu diesem Zweck freihält.  Die Eintragung von Baulasten ist gebührenpflichtig. Eingetragene Baulasten können die Bebaubarkeit des belasteten Grundstückes einschränken und sich daher wertmindernd auf das  Grundstück auswirken. Vor dem Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte empfiehlt es sich dringend, das Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzusehen oder einsehen zu lassen. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und müssen in Textform auf Antrag inkl. eines Nachweises der Legitimation bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angefordert werden.