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Akteneinsicht in Bauakten

Eigentümerinnen und Eigentümer können Einsicht in die beim Kreis archivierten Bauakten zu ihrem Grundstück nehmen. Auch Kaufinteressenten haben diese Möglichkeit, müssen Ihr berechtigtes Interesse aber durch einen (Vor)Vertrag oder eine Vollmacht der aktuellen Eigentümer nachweisen. Da ein Großteil des Bauaktenarchivs bereits digital ist, können die gewünschten Akten digital, z.B. per Cloud, zur Verfügung gestellt werden. Dies ist kostenpflichtig und beträgt pro Akte 20,00 € ggf. zzgl. CD, Versand, o.ä.    

Ihre Anfrage können Sie formlos an die untenstehende Kontaktadresse richten. Bitte fügen Sie einen Eigentumsnachweis oder eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers bei.                                                                                                            

Akteneinsicht in Bauakten, bei denen das Verfahren noch läuft, richtet sich nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) und ist nur für am Verfahren Beteiligte zulässig. Akteneinsicht wird nicht gewährt für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.