Ordnungsbehördliche Angelegenheiten im Wasserrecht
Hierbei handelt es sich um ordnungsbehördliche Verfahren sowie Bußgeldverfahren im Wasserrecht. Verstöße wie z.B. Illegale Gewässerausbauten, Uferbefestigungen, Einleitungen, Wasserentnahmen, Aufstau können der Behörde mitgeteilt werden. Es werden Ermittlungen mit dem Ziel aufgenommen, illegale Gewässereingriffe zu beseitigen und den Verstoß gegebenenfalls zu ahnden. Dieses Ziel soll durch Gespräche oder schriftliche Aufforderungen erreicht werden.