Fahrerlaubnisentzug
Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben (wenn er nicht bereits durch die Polizei eingezogen wurde). Die Fahrerlaubnis ist bis zur Wiedererteilung erloschen. I.a.R. bei Drogenkonsumenten, Alkoholtrinkern und Punktetätern (mehr als acht Punkte), oder aufgrund von Ausfallerscheinigungen (Demenz, Sehschwäche usw.)