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Fahrverbote

Die Fahrerlaubnis ruht für einen gewissen Zeitraum (vier, acht, oder zwölf Wochen). Sie gilt für diesen Zeitraum nicht als entzogen. Es ist die Folge aus Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zu schnellem Fahren, Rotlichtverstößen, Alkohol (bis 1 Promille), Drogen am Steuer oder verursachten Unfällen. Die Fahrverbote werden in der Bußgeldstelle vollstreckt, der Führerschein wird dort hinterlegt