Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz ist die Summe der zivilen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor den Auswirkungen von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie solcher zur Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.
Bevölkerungsschutz umfasst Katastrophenschutz, Zivilschutz und Katastrophenhilfe. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in der jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeit, für den Katastrophenschutz (Länder) sowie Zivilschutz und Katastrophenhilfe (Bund).
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Zivilschutz
Summe der nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie des Kulturgutes vor Kriegseinwirkungen sowie zur Beseitigung oder Milderung derselben (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG)
Katastrophenschutz
Landesrechtliche Organisationsstrukturen zur Zusammenfassung von Kräften und Mitteln zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und vor Schäden, die von Katastrophen verursacht werden (Art. 70, 72 GG)
Katastrophenhilfe
Hilfeleistung des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Bundeslandes oder bei Gefährdung von mehr als einem Bundesland durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen auf Grundlage von Art. 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 Grundgesetz