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Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben

Die Prüfung der auf die Städte und Gemeinden des Kreises Siegen- Wittgenstein delegierten Sozialhilfeaufgaben gehört zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.

Sofern eine Stadt/Gemeinde über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt, muss die Prüfung grundsätzlich vom Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Siegen- Wittgenstein durchführen zu lassen. Von den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden haben insgesamt 9 Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mit dem Kreis Siegen- Wittgenstein eine entsprechende öffentlich- rechtliche Vereinbarung abgeschlossen.