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Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Welche Unterstützung bietet die Fachberatung?

Das Beratungsangebot richtet sich an alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und für ihre berufliche Laufbahn nutzen wollen. Beraten werden auch junge Menschen, die ihren Schulabschluss anerkennen lassen wollen, damit sie die notwendigen Qualifikationen zu Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums vorlegen können. Das Förderangebot der Fachberatung zielt auf die Verbesserung der beruflichen Situation der Ratsuchenden. Sie ist kostenlos und kann bis zu neun Stunden umfassen.

Die Fachberatung vermittelt umfassende Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Sie begleitet die Antragstellenden im Verfahren und unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung von beruflichen Qualifikationen.

Die Fachberatung erläutert Bescheide und Auflagen, die bei einer Teilanerkennung gemacht werden. Sie hilft, eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu finden, außerdem  berät sie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.

Warum kann es ratsam sein, vor der Beantragung eines Anerkennungsverfahrens eine Beratung in Anspruch zu nehmen?

Eine Anerkennungsberatung kann schon vor einer Antragsstellung bei der zuständigen Anerkennungsstelle zur Gleichwertigkeitsfeststellung wichtige Weichen stellen. So kann in der Beratung geprüft werden, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Nachweise kostengünstig beschafft werden können.

In vielen Fällen - das zeigt die Praxis - ist eine frühzeitige, fachkundige Beratung sinnvoll, oft sogar notwendig.