Amtsärztliche Stellungnahmen zum Bezug von Kindergeld bei längerer Erkrankung (> 6 Monate) des erwachsenen Kindes
Auf Verlangen der Familienkasse muss bei erkrankten erwachsenen Kindern durch ein amtsärztliches Gutachten der Nachweis erbracht werden, dass die Berufsausbildung wegen einer Erkrankung nicht angetreten wurde oder unterbrochen wurde.
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Der Antrag auf eine amtsärztliche Begutachtung des erwachsenen Kindes kann nur durch die kindergeldberechtigte Person gestellt werden, nicht durch das erwachsene Kind. Die kindergeldberechtigte(n) Person(en) oder das erwachsene Kind müssen ihren Hauptwohnsitz im Kreis Siegen-Wittgenstein haben.
Die Gebühr der amtsärztlichen Begutachtung beträgt je nach Aufwand zwischen 43 und 81 Euro.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Anamnesebogen Erwachsene (siehe unten)
- vorhandene ärztliche Befundberichte mit Zusammenhang zu der geltend gemachten Erkrankung