Amtsärztliche Stellungnahmen zu besonderen Aufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts
Im Einkommensteuerrecht können einige krankheitsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für einige dieser Aufwendungen wird ein amtsärztliches Gutachten verlangt.
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Eine amtsärztliche Bescheinigung ist erforderlich bei:
a) selbst finanzierten Badekuren und Heilkuren;
b) selbst finanzierter psychotherapeutischer Behandlung;
c) medizinisch erforderlicher auswärtiger Unterbringung eines an Legasthenie oder an einer anderen Behinderung leidenden Kindes;
d) Notwendigkeit der Betreuung des Steuerpflichtigen durch durch eine Begleitperson;
e) Anschaffung medizinischer Hilfsmittel, die auch als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind;
f) selbst finanzierten, wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
Die Gebühr der amtsärztlichen Stellungnahme beträgt in der Regel 49 Euro.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Anamnesebogen Erwachsene (PDF-Datei)
- vorhandene ärztliche Befundberichte mit Zusammenhang zu den geltend gemachten besonderen Aufwendungen