Kfz - Zuteilung E-Kennzeichen
Folgende Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten:
- reine Batterie-Elektrofahrzeuge
- Brennstoffzellen-Fahrzeuge
- Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Mindest-Reichweite von 40 km haben.
(Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 31.12.2017: 30 km)
Folgende Fahrzeugklassen sind berechtigt, ein E-Kennzeichen zu führen:
- Klasse M1 (Pkw)
- Klasse N1 (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
- Klasse L3e und Klasse L4e (Kräder mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
- Klasse L5e (dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
- Klasse L7e (vierrädrige Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 400 oder 550 kg)
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines E-Kennzeichens müssen Sie nachweisen mit
- EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papier)
- Datenbestätigung des ABE-Inhabers
- Einzelgenehmigung des Fahrzeuges
Hinweise:
Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen eine grüne Umwelt-Plakette.
Bei der Kombination mit einem Saisonkennzeichen steht das E direkt hinter der Erkennungsnummer.
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.