Inhalt

Kfz - Zuteilung E-Kennzeichen

Folgende Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten:

  • reine Batterie-Elektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellen-Fahrzeuge
  • Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Mindest-Reichweite von 40 km haben.
    (Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 31.12.2017: 30 km)

Folgende Fahrzeugklassen sind berechtigt, ein E-Kennzeichen zu führen:

  • Klasse M1 (Pkw)
  • Klasse N1 (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
  • Klasse L3e und Klasse L4e (Kräder mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
  • Klasse L5e (dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
  • Klasse L7e (vierrädrige Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 400 oder 550 kg)

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines E-Kennzeichens müssen Sie nachweisen mit

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papier)
  • Datenbestätigung des ABE-Inhabers
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeuges

Hinweise:

Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen eine grüne Umwelt-Plakette.

Bei der Kombination mit einem Saisonkennzeichen steht das E direkt hinter der Erkennungsnummer.

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.