Hilfe zur Pflege (ambulant)
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialleistungen (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kosten einer Demenz-Wohngruppe), wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung besteht.
Leistungen können frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Grundantrag
- Aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Bescheid des Jobcenters, der Grundsicherung etc.)
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen mit Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes incl. Überschussbeteiligung.
- Mietbescheinigung beziehungsweise Nachweise über Grundbesitz (aktueller Grundbuchauszug)
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht beziehungsweise Betreuungsurkunde
- Entsprechender Pflegekassenbescheid zu beantragten Leistung
- Aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse
- Gegebenenfalls weitere aktuelle medizinische Unterlagen