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Trinkwasser (Überwachung der Hausinstallationen auf Legionellen)

Überwachung der Legionellen in Trinkwassersystemen. Umsetzung der Vorgaben von Paragraph 14 der Trinkwasserverordnung.

Die Proben sind bei gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel Vermietung) mindestens alle drei Jahre nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen. Bei öffentlicher Tätigkeit (zum Beispiel bei einer Kindertagesstätte) erfolgt die Beprobung jährlich. Die Untersuchungen sind durch ein akkreditiertes Unternehmen durchzuführen.

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