Modernisierungsförderung
Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden (Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen) fördern das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK mit der Vollfinanzierung aller anerkannten Bau- und Baunebenkosten und einem landesweit attraktiven, 20-prozentigen Tilgungsnachlass.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
- Energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Anbau einzelner Räume
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
- Instandsetzungen
Weitere Infos zum Darlehen und den Konditionen finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsförderung beraten Sie gerne telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich: Sprechzeiten sind Montags - Dienstags und Donnerstags - Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.
Update Juli 2024: Aufgrund der hohen Nachfrage ist das diesjährige Mittelbudget für den Kreis Siegen-Wittgenstein bereits ausgeschöpft. Eine Förderung in diesem Jahr kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Eingehende Anträge werden nach Vollständigkeit, Höhe des Förderbedarfs (Zugehörigkeit Einkommensgruppe, ggf. sonstige förderbedürftige Umstände) und dem Eingangsdatum priorisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass neu eingehende Anträge nur nachrangig bearbeitet werden.
Um eine zeitnahe Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu gewährleisten, können aktuell keine persönlichen Beratungen durchgeführt werden.