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Zinssenkungsantrag

Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, können in bestimmten Zeitabständen beim Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Stelle eine Zinssenkung beantragen. Ob eine Zinssenkung möglich ist, ist einkommensabhängig. Die Zinssenkung wird durch die NRW.Bank geprüft und genehmigt. Hier geht's zur Online-Terminvereinbarung.