Zinssenkungsantrag (Einkommensbescheinigung)
Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, können in bestimmten Zeitabständen beim Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Stelle eine Einkommensbescheinigung für eine Zinssenkung beantragen. Ob eine Zinssenkung möglich ist, ist einkommensabhängig. Die Zinssenkung wird nach Vorlage der Einkommensbescheinigung durch die NRW.BANK geprüft und genehmigt.
Die Ausstellung einer Einkommensbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet derzeit 10,00 Euro.
Nutzen Sie gerne unsere Online-Services zum Beantragen einer Einkommensbescheinigung! Das Formular Zinssenkungsantrag NRW.BANK müsste Ihnen von der NRW.BANK bereits zugesendet worden sein. Ansonsten können Sie es untenstehend noch einmal herunterladen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter den unten aufgeführten Kontaktdaten zur Verfügung.