Klageverfahren im Baurecht
Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörde, mit denen betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht einverstanden sind, können mit Rechtsmitteln angefochten werden. Hierzu gehört nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Baurecht die Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, gegen den auch benachbarte Grundstückseigentümer Klage erheben können. Daneben gibt es noch formlose Rechtsbehelfe wie Eingabe, Beschwerde und Petition.
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Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens wird die angegriffene Entscheidung überprüft und aufgehoben oder abgeändert, falls sie sich als fehlerhaft erweist. Andernfalls wird die Entscheidung bestätigt.