Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens betreffen. Insbesondere betreffen die Rechtsvorschriften des Baurechts die Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Weitere Informationen finden Sie auch im Bauportal NRW.
In Abgrenzung dazu regelt das private Baurecht den Interessenausgleich privater Grundstückseigentümer (zivilrechtliches Nachbarrecht) und umfasst darüber hinaus das Bauvertragsrecht. Diese Aufgaben liegen nicht in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde siehe Broschüre “Rechtliche Probleme an der Gartengrenze“.