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Führerschein - Erteilung Personenbeförderungsschein

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bürgerbus etc.).

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Personenbeförderungsschein für Taxi, Mietwagen etc.:
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Personenbeförderungsschein für Bürgerbusfahrten:
Bei der Beförderung im Bürgerbusbetrieb handelt es sich um Linienverkehr mit Personenkraftwagen. Hierfür ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auf die Beförderung von Personen im Bürgerbusbetrieb beschränkt und durch einen entsprechenden Eintrag auf dem Führerschein zur Fahrgastbeförderung vermerkt. Die Gültigkeit wird auf fünf Jahre befristet.

Wenn das Führungszeugnis und die anderen Antragsunterlagen komplett vorliegen und keine Bedenken bestehen (zum Beispiel wenn das Punktekonto im Fahreignungsregister in Flensburg zu hoch ist), kann der Personenbeförderungsschein erteilt werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • EU-Führerschein
  • Ärztliches Zeugnis gemäß Anlage 5 Nummer 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Qualifiziertes ärztliches Gutachten mit Leistungs- und Reaktionstest (kann nur von Ärzten mit entsprechender Qualifikation erstellt werden)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)
Krankenkraftwagen:
  • zusätzlich Erste-Hilfe-Bescheinigung
Bürgerbus
  • zusätzlich Bescheinigung des Bürgerbusvereins

Die Bearbeitungsdauer für das Führungszeugnis beträgt etwa zwei bis drei Wochen.

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.