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Abfallrechtliche Nachweise

Seit Oktober 2010 müssen Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen die für die Entsorgung notwendigen Formulare verwenden (elektronisches Nachweisverfahren).

Hiervon generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung (weniger als 20 Tonnen Abfall pro Jahr) und Kleinmengen (weniger als zwei Tonnen).

Zum genauen Ablauf für die Entsorgung von Abfällen können sich Interessierte auf Wunsch ausführlich beraten lassen.