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Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für gewerbliche Transporteure

Der gewerbsmäßige Transport von nicht gefährlichen Abfällen muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz angezeigt werden. Anzeigen nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein entgegen.

Die Anzeige sollte vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen. Der Inhaber des Betriebes sowie die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein und über die erforderliche Sachkunde verfügen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anzeige und Erlaubnisverordnung sowie der Vollzugshilfe.