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Abfalltransport für gefährliche Abfälle - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung dürfen gewerbsmäßig gefährliche Abfälle nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde transportiert werden.

Im Verfahren zur Erteilung dieser Erlaubnis werden die Fach- und Sachkunde sowie die Zuverlässigkeit des Unternehmens geprüft, zudem muss auch das sonstige Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Einzelheiten, insbesondere die dem Erlaubnisantrag beizufügenden Nachweise, können der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie der Vollzugshilfe entnommen werden.

Wer mit gefährlichen Abfällen handelt oder makelt, unterliegt ebenfalls der Erlaubnispflicht.