Kfz - Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins bei Verlust oder Diebstahl:Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen, beschädigt oder gestohlen wurde, muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Sofern noch «alte« Fahrzeugdokumente (bis 2005) vorhanden sind muss ebenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Bei Verlust eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines (eidesstattliche Versicherung), bei Diebstahl den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei.
- Bei Beschädigung: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- «Alter« Fahrzeugbrief (Ausstellung vor 2005) wegen Umtausch in neue Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (falls dieser nur in Kopie vorliegt, muss die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung zwingend im Original vorliegen!)
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.