Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Erlass einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis bei Veranstaltungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum haben und für die gemäß Paragraph 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Erlaubnis beantragt werden muss.Details einblenden
Der Kreis Siegen-Wittgenstein bearbeitet die Anträge federführend. Er beteiligt andere Behörden wie beispielsweise Straßenbaulastträger, Polizei und örtliche Ordnungsämter. Wenn es erforderlich ist, finden Ortstermine und gemeinsame Besprechungen aller Beteiligten statt.
Bei größeren Veranstaltungen, die erstmalig durchgeführt werden, besteht ein hoher Bearbeitungsaufwand. Die Anträge sollten daher mindestens drei Monate vor der Veranstaltung gestellt werden. Bei sonstigen Veranstaltungen muss der Antrag einen Monat vorher gestellt werden.
Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen erteilen diese Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.