Kfz - Zuteilung H-Kennzeichen
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach Paragraph 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr («Oldtimer-Gutachten«) vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zur Umschreibung von Fahrzeugen. Wunschkennzeichen können vorab reserviert werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens/kein Halterwechsel):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach Paragraph 23 StVZO
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- aktuelle Kennzeichenschilder
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- aktuelle Kennzeichenschilder
Seit 1. Oktober 2017 können Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Sollten Sie ein Saisonkennzeichen mit Oldtimerkennzeichen wünschen, geben Sie bitte bei der Wunschkennzeichenreservierung maximal zwei Buchstaben und zwei Ziffern ein (Beispiel SI-AA 12 „H“ 04/10).