Kfz - Zulassung Importfahrzeug
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Eingeführte Neufahrzeuge:
- COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
- Eigentumsnachweis (Rechnung im Original oder Kaufvertrag im Original)
- Erklärung, dass es sich um ein noch nicht zugelassenes Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere im In- oder Ausland beantragt oder ausgestellt wurden
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Eingeführte Gebrauchtfahrzeuge:
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- ausländische Kennzeichen (sofern noch zugelassen)
- Gutachten gemäß § 21 StVZO beziehungsweise COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei Import aus EU-Ländern)
- Eigentumsnachweis (entweder Rechnung im Original oder Kaufvertrag), wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Aus-weis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer