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Kfz - Wiederzulassung auf den gleichen Halter innerhalb des Kreises

Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Siegen-Wittgenstein angemeldet war, wieder auf den gleichen Halter im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online wieder zulassen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderung des Kennzeichens oder wenn alte Fahrzeugpapiere (bis 2005) vorliegen
  • die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
    (Online-Services nicht bei Firmen möglich)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.