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Kfz - Umschreibung eines Gebrauchtwagens auf einen neuen Halter

Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online umschreiben.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht

(Online-Services nicht bei Firmen möglich)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen die Kennzeichenschilder, sofern diese nicht übernommen werden sollen
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.