Kfz - Zulassung Neufahrzeug
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Inländische Fahrzeuge:
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papier
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei Fahrzeugen mit einem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung sind mit Ausnahme des Fahrzeugbriefes zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen nachfolgende Papiere vorzulegen:
Gutachten gemäß § 13 EG-FGV
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.