Kfz - Adressänderung
Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen, z.B. von Siegen nach Freudenberg. Dann muss Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich geändert werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
- Bei Firmen: neuer Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeummeldung
(Online Adressänderung nicht bei Firmen möglich) - Bei alten Fahrzeugbriefen (vor 2005) ist dieser auch zu ändern.
- Es ist keine Vollmacht erforderlich.
Unter diesen Voraussetzungen kann ein Antrag online eingereicht und bezahlt werden:
- Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen oder Sie sind aus einem anderen Kreis zugezogen und möchten Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin verwenden.
- Sie verfügen über eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist.
- Sie haben den Umzug bereits beim Einwohnermeldeamt angegeben.
Onlineverfahren mit vereinfachtem Zugang:
Hierbei ist lediglich die Registrierung und Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW (Benutzername und Kennwort) erforderlich. Die eID des Personalausweises wird nicht benötigt.
Onlineverfahren mit eID des Personalausweises:
Für die Nutzung des i-Kfz-Verfahrens verwenden Sie bitte den »Zugang ohne Registrierung« mit der eID des Personalausweises.
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.