Inhalt

Kfz - Adressänderung

Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen, z.B. von Siegen nach Freudenberg. Dann muss Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich geändert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: neuer Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeummeldung
    (Online Adressänderung nicht bei Firmen möglich)
  • Bei alten Fahrzeugbriefen (vor 2005) ist dieser auch zu ändern.
  • Es ist keine Vollmacht erforderlich.

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Antrag online eingereicht und bezahlt werden:

  • Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen oder Sie sind aus einem anderen Kreis zugezogen und möchten Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin verwenden.
  • Sie verfügen über eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist.
  • Sie haben den Umzug bereits beim Einwohnermeldeamt angegeben.

Onlineverfahren mit vereinfachtem Zugang:

Hierbei ist lediglich die Registrierung und Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW (Benutzername und Kennwort) erforderlich. Die eID des Personalausweises wird nicht benötigt.

Servicekonto.NRW

Onlineverfahren mit eID des Personalausweises:

Für die Nutzung des i-Kfz-Verfahrens verwenden Sie bitte den »Zugang ohne Registrierung« mit der eID des Personalausweises.

i-Kfz-Verfahren

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.