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Kfz - Abmeldung / Außerbetriebsetzung

Der Halterin beziehungsweise dem Halter wird die Möglichkeit eingeräumt, das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges für ein Jahr reservieren zu können.

Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine gebührenpflichtige Reservierung für drei Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein handelt (beginnend mit SI oder BLB).

Hinweis: Eine Wiederzulassung des Fahrzeugs ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebssetzung möglich. Die Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebssetzung) informiert.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines Entsorgungsfachbetriebs für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu neun Sitzplätzen und für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen