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Kfz - Änderung der technischen Daten in den Zulassungsbescheinigungen

Sollen die technischen Daten in den Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle erforderlich.

In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (zum Beispiel Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (zum Beispiel Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).

Es ist darauf zu achten, ob die technische Änderung gemäß Gutachten in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Änderung der Leistung oder Fahrzeugart wird die Zulassungsbescheinigung Teil II zwingend benötigt.
  • Gutachten («Änderungsabnahme«) des amtlich anerkannten Sachverständigen / Einbaubescheinigung der Werkstatt in Verbindung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des eingebauten Partikelfilters / Katalysators oder Herstellerbescheinigung

Es ist keine Vollmacht erforderlich.