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Kfz - 100 km/h-Schild für Anhänger

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Erforderlich ist hierbei der Eintrag unter Feld 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn das Fahrzeug bereits ab Werk für 100 km/h zulassungsfähig ist, wird dies bei der Zulassung in die Fahrzeugpapiere übernommen. Bei gebrauchten Anhängern ist die Zulassungsfähigkeit für 100 km/h durch ein Gutachten nach §19 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle nachzuweisen.

Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor und siegeln das erworbene 100 km/h-Schild für den Anhänger ab.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

bei nachträglicher Eintragung:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch alte Fahrzeugpapiere (bis 2005)
    • Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle
    • Aufkleber "100"

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.