Führerscheinumtausch
Nach einer EU-Vorgabe müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht sein. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt. Der Umtauschplan ist folgt gestaffelt:
I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Vor 1953 |
Tag, bis zu dem der Führerschein 19. Januar 2033 |
II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 |
Tag, bis zu dem der Führerschein 19. Januar 2026 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bei häufigen Fahrten im Ausland ist der Kartenführerschein zu empfehlen.
Die Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung des Führerscheindokuments erfolgt ohne Gesundheitsprüfung oder eine sonstige Anforderung. Es werden lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt beabsichtigen, wird empfohlen, den Tausch vier Wochen vor Abreise zu beantragen oder erst nach der Rückkehr vorzunehmen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.