Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: EU- oder EWR-Staaten
Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen
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Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in Deutschland: Die ausländische Fahrerlaubnis berechtigt hier grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein nationaler Führerschein, ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend. Weitere Erläuterungen gibt das Merkblatt über den Umtausch ausländischer Führerscheine aus der EU (siehe unten).
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein
- Reisepass/gültiger Identitätsausweis und Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.