Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung
Nach erfolgter Entziehung oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im vollen Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gestellt werden müssen.Details einblenden
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich:
- Bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis
- Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten
- Bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss
- Bei einer Suchterkrankung (Arzneimittel, Drogen)
- Beim Entzug wegen Erreichens von acht Punkten oder mehr im Fahreignungsregister
- Bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial
- Bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
- Bei vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe, gemäß Paragraph 2a Absatz 2 Nummer 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung (circa zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist) ratsam.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Antragstellung bei der Füherscheinstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein (etwa zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist):- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Führungszeugnis der Belegart "O" (bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen/Verwendungszweck: Neuerteilung)
- Zusätzlich für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM, und T: Sehtestbescheinigung (zwei Jahre gültig)
- und für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Absatz 1 (nicht älter als ein Jahr)
- Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE: Ein Leistungs- und Reaktionstest gemäß Anlage 5 Absatz 2 FeV
- Bei gewerblicher Nutzung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: Nachweis über Grundqualifikation/Weiterbildung für die Eintragung der Schlüsselzahl 95
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.